1. Abschluss des Mietvertrages
Die Buchung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der Mietvertrag mit dem

Vermieter wird erst gültig, wenn er vom Mieter unterschrieben eingegangen ist, vom Vermieter

bestätigt wurde und die Vorauszahlung eingegangen ist.

 

2. Saisonzeiten, Preise, Zusatzleistungen und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist nach Hauptsaison, Zwischensaison, Nebensaison sowie Sparsaison festgelegt. Zu den gesetzlichen Feiertagen sowie jeweils zwei Tage vor und nach diesen gelten die Preise für die Nebensaison.

 

Im Mietpreis nicht erhalten sind die Preise für die Endreinigung und die ortsübliche Kurtaxe.

 

Der Mieter ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von ca. 80% des Gesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach rechtsverbindlicher Unterschrift des Mietvertrages auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu leisten. Auch bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung termingemäß innerhalb von 10 Tagen zu entrichten, es sei denn, es erfolgt ausdrücklich eine andere Regelung zwischen Mieter und Vermieter. Ist die Anzahlung nicht termingemäß eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter auf die gebuchte Ferienunterkunft.

 

Die Restmiete für die Mietdauer des Objektes ist bei der Übernahme der Wohnung am Anreisetag zu zahlen. Das gleiche gilt für die Kosten der Endreinigung in der im Mietvertrag angegebenen Höhe sowie für die Kurtaxe im Namen und für Rechnung der Gemeinde. Weiterhin ist bei Anreise nach Übernahme des Mietobjektes eine Mietkaution in Höhe von 80,00 EUR zu hinterlegen.

 

3. Bezug des Mietobjektes
Die Ankunft am Anreisetag liegt zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter schriftlich oder telefonisch unter der im Mietvertrag angegebenen Rufnummer.

Am Abreisetag müssen die Ferienunterkünfte gereinigt und in ordentlichem Zustand bis spätestens 10:00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, Sie vereinbaren ausdrücklich eine andere Regelung mit dem Vermieter. Zur Rückgabe des Mietobjektes am Abreisetag gehört eine Grundreinigung, das Spülen und Aufräumen des Geschirrs, Wischen von Küche/Kochzeile und Badezimmer, Abziehen der Betten und alle Räume sind besenrein zu hinterlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundreinigung von der bereits bezahlten und vom Vermieter noch vorzunehmen Endreinigung zu unterscheiden ist.

 

Mängel oder anderweitige Reklamationen bezüglich der Unterkunft (Ausstattung, Zustand, Inventar) sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise dem Vermieter anzuzeigen, damit gegebenenfalls Ersatz für fehlende oder/und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle geleistet werden kann. Spätere Reklamationen sind nicht mehr anspruchsbegründend.

 

4. Personenzahl
Die vertragliche bestimmte Zahl der Personen einschließlich Kinder, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden

 

5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seine Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzten.

 

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen gesetzlichen Gründen kann der Vermieter den Mietvertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wurde.

 

6. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Gesamtleistung nicht in Anspruch, hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wurde. Die Stornierungskosten betragen deshalb bei einem erklärten Rücktritt von 90 bis 50 Tagen vor Mietbeginn 50% vom Gesamtmietpreis ohne Endreinigung und Kurtaxe. Bei Rücktritten von 60 bis 30 Tagen vor Mietbeginn sind 80% vom Mietpreis und ab dem 29. Tag bzw. bei Nichtanreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. Bei Rücktritten und/oder Umbuchungen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR, unabhängig von den vorstehenden Stornierungskosten. Die Rücktrittserklärung oder jede Umbuchung ist schriftlich an den Vermieter zu richten und erst wirksam, wenn die Erklärung unterschrieben dem Vermieter vorliegt. Der Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

7. Gerichtsstand & Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Stralsund.